Bildung / Lehrlinge
Die berufliche Grund- und Weiterbildung stellt eine wesentliche Grundlage und Voraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort, Wohlstand und Vollbeschäftigung dar. Das Gewerbe leistet hier einen zentralen Beitrag. Ziel einer KMU-freundlichen Bildungspolitik ist deshalb der Erhalt, die Stärkung und der Ausbau aller bildungspolitischen Belange zu Gunsten der Betriebe, welche Schul- und Studienabgänger aufnehmen und Lehrlinge ausbilden. Es gilt bildungspolitische und wirtschaftliche Interesse der Unternehmen in Einklang zu bringen. Auch sind Betriebe, die Lehrlinge ausbilden steuerlich zu entlasten.
Finanzen / Steuern
Es liegt im Interesse des Gewerbes, einen schlanken in seinen Kernaufgaben aber starken Staat zu haben. Der Gemeindehaushalt ist deshalb von unnötigen Aufgaben, übertriebenen Standards und strukturellen Defiziten zu befreien. Es braucht eine gewerbefreundliche Finanzpolitik und einen stabilen Steuerfuss. Die Verschuldung der Gemeindehaushalte ist zu stoppen und strukturelle Defizite zu beseitigen.
Die staatliche Gesamtbelastung für KMU muss sinken und steuerliche Benachteiligungen sind zu beseitigen. Eine stabile vorausschauende und attraktive Steuerfusspolitik ist auch Standortförderung. Denn Arbeiten muss sich wieder lohnen. Wer mehr arbeitet, soll netto auch mehr verdienen.
Submissionsverordnung
Die Gemeinden sollen den Ermessensspielraum beim Ausformulieren der Submissionsverordnung ausnutzen. Die heutigen Vergaberichtlinien bevorzugen tendenziell die billigsten Anbieter. Bei Auftragsvergabe sollen effektive Transportkosten, Qualität und Lehrlingsausbildung vermehrt berücksichtigt werden. Aus ökologischen Gründen sollen bei gleichwertigen Offerten lokale Firmen berücksichtigt werden. Gerade bei der Ausarbeitung der Zuschlagskriterien sind lokale KMU’s stärker zu gewichten.
KMU-Entlastung / -Förderung
Die Bekämpfung der administrativen Belastung des Gewerbes durch immer neue Gesetze, Verordnungen, Auflagen und die damit verbundenen Kosten, hat durch die Lancierung der KMU-Entlastungsinitiative eine gesetzliche Grundlage erhalten. Für das Gewerbe braucht es eine spürbare Entlastung. Dem Wildwuchs von Gebühren und Abgaben soll Einhalt geboten werden. Die Erhebung und Festsetzung soll transparent, nachvollziehbar und demokratisch abgestützt erfolgen. Im Grundsatz gilt: Die Gemeinden des Bezirkes Uster dürfen nicht strenger regulieren als der Kanton. Wo Alternativen bestehen, soll jene Form gewählt werden, die für Bürger und Gewerbe am günstigsten ist.. Kernaufgabe der Gemeinden sind Rechtssicherheit, Eigentumsgarantie und rasche Verfahren.
Verkehrspolitik
Für eine sinnvolle Gesamtverkehrspolitik sind alle Verkehrsträger zu berücksichtigen – nur eine ganzheitliche Verkehrspolitik kann die anstehenden Verkehrsprobleme lösen. Die organisatorischen Massnahmen für eine koordinierte Verkehrspolitik sind zu treffen und die Verantwortlichkeiten zu überprüfen. Die Investitionen in das Strassenverkehrsnetz sind zu stabilisieren. Jegliche Zweckentfremdung von Mitteln ist zu vermeiden. Es gilt der Grundsatz: Die Verkehrsplanung darf die KMU-Betriebe und deren Kunden nicht benachteiligen. Im Weiteren braucht es mehr Parkplätze für KMU, ihre Kunden und Lieferanten.
Hochleistungsstrassen, Ortsumfahrungen und Sanierungen wie z.B. der Bau der Zürcher Oberlandautobahn, der Glatttalautobahn (K10) und der Spurausbau Brüttiseller Kreuz sind in Zusammenarbeit mit dem Kanton zu priorisieren und zu realisieren. Standards und Kosten werden überprüft und auf das Notwendige reduziert. Schwachstellen des öffentlichen Verkehrs werden beseitigt. Im Weiteren ist die Lösung der Problematik Bahnübergänge insbesondere in der Stadt Uster voranzutreiben.